Geschäftsbedingungen für STV-Kurse

Stand 11.1.2021

Auf die Nennung beider Geschlechter wird zugunsten der Leserlichkeit verzichtet.

Anmeldung

Sofern nicht anders angegeben, ist die Geschäftsstelle STV, Bahnhofstrasse 38, 5000 Aarau die Meldestelle für alle STV-Kurse. Die Anmeldung kann nur online (stv-fsg.ch/de/kurse) oder per Post erfolgen und ist verbindlich. In der Regel wird die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen per E-Mail bestätigt. Die Teilnehmer erhalten spätestens zwei Wochen vor dem Kurs das Detailprogramm und die Rechnung zugestellt. Die Zulassung zur Grundausbildung (Muki-Turnen, J+S, esa) wird ab dem Kalenderjahr des 18. Geburtstages gewährt. Auskunft unter ausbildung@stv-fsg.ch oder 062 837 82 23.

Abmeldungen / Umbuchungen

Abmeldungen / Umbuchungen sind vor Kursbeginn schriftlich zu begründen und zu belegen. Allfällige Bearbeitungsgebühren werden je nach Abmelde- oder Umbuchungszeitpunkt erhoben. Als Abmelde- und Umbuchungszeitpunkt gilt der Eingang (Poststempel) der schriftlichen Mitteilung auf der Geschäftsstelle STV.

Abmelde- und Umbuchungszeitpunkt

Physische Kurse

Bearbeitungsgebühr

Mehr als 30 Tage vor Kursbeginn

keine Bearbeitungsgebühr

30 bis 15 Tage vor Kursbeginn

CHF 20.00

Weniger als 15 Tage vor Kursbeginn

CHF 50.00

Nichterscheinen am Kurs

Gesamter Kurspreis

Kursabbruch

Gesamter Kurspreis

          

Virtuelle Kurse

Bearbeitungsgebühr

Mehr als 30 Tage vor Kursbeginn

keine Bearbeitungsgebühr

30 Tage oder weniger vor Kursbeginn

CHF 20.00

Nichterscheinen am Kurs

Gesamter Kurspreis

Kursabbruch

Gesamter Kurspreis

 

Bearbeitungsgebührenfreie Abmeldung

Bei Abmeldung vor Kursbeginn aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Zeugnis muss spätestens 14 Tage nach Kursbeginn auf der Geschäftsstelle STV eingereicht werden), bei Todesfall in der Familie oder beim Melden einer Ersatzperson (sofern diese die notwendigen Voraussetzungen erfüllt) entfallen die Bearbeitungsgebühren.

Abweichende Annullationsbedingungen von Drittpartner

Der STV behält sich vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung oder Ähnliches zusätzlich zu verrechnen. Hier können zeitlich abweichende Annullationsbedingungen von Partner (Hotel, Bergbahnen, etc.) zum Tragen kommen.

Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich der STV vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern, das Programm anzupassen oder den Kurs abzusagen. Dabei werden keine Gebühren erhoben. Bei Ausfall der Kursleitung kann der STV einen Kursleiterwechsel vornehmen.

Kursplätze und Durchführung

Eine Mindestzahl von Anmeldungen ist für jede Durchführung erforderlich. Ansonsten behält sich der STV das Recht vor, den Kurs abzusagen. Allfällig einbezahlte Kurskosten werden den Teilnehmern vollumfänglich zurück erstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

Wenn die eingegangenen Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl überschreiten, ist das Eingangsdatum der Anmeldung für die Berücksichtigung eines allfällig frei werdenden Kursplatzes entscheidend.

Kurskosten

Die Kurskosten für sämtliche Kurse können der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. Die als aktiv turnende STV-Mitglieder deklarierten Teilnehmer sowie die Inhaber einer Funktionärskarte profitieren vom Mitgliederpreis. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Bei Verzicht auf Leistungen, die im Kursbeitrag eingeschlossen sind, wie Unterkunft, Verpflegung oder desgleichen, besteht kein Anspruch auf Reduktion des Kursbeitrages.

Als Mitgliederstatus (oder auch Profilstatus bei J+S-Kursen) gilt der Eintrag in der Datenbank beim Anmeldezeitpunkt. Sollte sich dieser Status ändern, besteht für die angemeldete Person die Möglichkeit, sich bis 30 Tage vor dem Kurs auf der Geschäftsstelle zu melden. Änderungen des Rechnungsbetrages sind anschliessend nicht mehr möglich!

Die Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer. Das Kursgeld ist 30 Tage nach Rechnungserstellung zu begleichen. Kursteilnehmer, welche zur Zahlung ermahnt werden müssen, haben zu den ordentlichen Kursgebühren zusätzlich pro Mahnung je eine Mahngebühr von CHF 10.00 zu bezahlen.

Kurse mit Jugend und Sport (J+S)

Bei allen Kursen mit dem J+S-Logo ist die Aus- und Weiterbildung von Leitern mit J+S integriert. Für die Zulassung zu den J+S Kursen wird das Kalenderjahr des 18. Geburtstages verlangt. Bei J+S-Angeboten muss die Anmeldung durch den J+S-Coach via Online-Anmeldung erfolgen (www.jugendundsport.ch) oder mit dem J+S-Formular an den Organisator eingereicht werden.

Erwerbsausfallentschädigung (EO-Karte) bei J+S-Kursen

Anrecht auf Erwerbsentschädigungen haben nur Teilnehmer von Kursen, die vom BASPO oder einem kantonalen Sportamt durchgeführt werden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bezahlt der Bund keine Erwerbsausfallentschädigung bei Kursen, die von nationalen Sportverbänden organisiert werden.

Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass der Schweizerische Turnverband seine Daten (alle Personendaten, gebuchte Kurse etc.) für eigene Zwecke (Kursadministration (Teilnehmerliste: Name, Vorname, Adresse, PLZ und Ort), Werbung, etc.) verwenden kann. Die Werbung des STV kann jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellt werden.
Die Verwendung der Daten dient der Bildung von Fahrgemeinschaften sowie der Möglichkeit zu bilateralen Absprachen im Vorfeld des Kurses.

Abgrenzung

Unter keinerlei Bedingungen werden die Daten der Teilnehmenden an Dritte weitergeleitet. Die Daten werden einzig zur Abwicklung der administrativen Prozesse innerhalb des STV verwendet.

Film-/Fotoaufnahmen durch Teilnehmende

Private Film- und Fotoaufnahmen während des Kurses sind nur mitausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Kursleiters erlaubt. Das Publizieren im Internet ist in jedem Fall untersagt. Allfällige Film- und Fotoaufnahmen dürfen nur für private Zwecke verwendet werden.

Film-/Fotoaufnahmen durch den STV

Der Schweizerische Turnverband kann während des Kurses Film- und Fotoaufnahmen machen und diese für eigene Zwecke (Werbung, Berichterstattung, Internet, Publikationen, GYMlive etc.) weiterverwenden. Durch die Anmeldung für den Kurs geben die Teilnehmenden automatisch ihr Einverständnis.

Versicherung

Die als turnende STV-Mitglieder deklarierten Teilnehmer/-innen sind gemäss Reglement bei der Sportversicherungskasse des STV (SVK) gegen Unfälle (in Ergänzung zu Drittversicherungen), Brillenschäden und Haftpflicht versichert.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem STV ist Schweizer Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Aarau.


Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.