Allgemeine Geschäftsbedingungen für STV-Kurse

Stand: 01.03.2024

Auf die Nennung beider Geschlechter wird zugunsten der Leserlichkeit verzichtet.

Anmeldung

Sofern nicht anders angegeben, ist die Geschäftsstelle STV, Bahnhofstrasse 38, 5000 Aarau die Meldestelle für alle STV-Kurse. Die Anmeldung kann nur online (stv-fsg.ch/de/kurse) oder per Post erfolgen und ist verbindlich. In der Regel wird die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen per E-Mail bestätigt. Die Teilnehmer erhalten spätestens zwei Wochen vor dem Kurs das Detailprogramm und die Rechnung zugestellt. Die Zulassung zur Grundausbildung (Muki-Turnen, J+S, esa) wird ab dem Kalenderjahr des 18. Geburtstages gewährt. Auskunft unter ausbildung@stv-fsg.ch oder 062 837 82 23.

Abmeldungen / Umbuchungen

Abmeldungen / Umbuchungen sind vor Kursbeginn schriftlich zu begründen und zu belegen. Allfällige Bearbeitungsgebühren werden je nach Abmelde- oder Umbuchungszeitpunkt erhoben. Als Abmelde- und Umbuchungszeitpunkt gilt der Eingang (Poststempel) der schriftlichen Mitteilung auf der Geschäftsstelle STV.

Abmelde- und Umbuchungszeitpunkt phyische Kurse

Physische Kurse

Bearbeitungsgebühr

Mehr als 30 Tage vor Kursbeginn

keine Bearbeitungsgebühr

30 bis 15 Tage vor Kursbeginn

CHF 20.00

Weniger als 15 Tage vor Kursbeginn

CHF 50.00

Nichterscheinen am Kurs

Gesamter Kurspreis

Kursabbruch

Gesamter Kurspreis

Abmelde- und Umbuchungszeitpunkt virtuelle Kurse

Virtuelle Kurse

Bearbeitungsgebühr

Mehr als 30 Tage vor Kursbeginn

keine Bearbeitungsgebühr

30 Tage oder weniger vor Kursbeginn

CHF 20.00

Nichterscheinen am Kurs

Gesamter Kurspreis

Kursabbruch

Gesamter Kurspreis

Bearbeitungsgebührenfreie Abmeldung

Bei Abmeldung vor Kursbeginn aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Zeugnis muss spätestens 14 Tage nach Kursbeginn auf der Geschäftsstelle STV eingereicht werden), bei Todesfall in der Familie oder beim Melden einer Ersatzperson (sofern diese die notwendigen Voraussetzungen erfüllt) entfallen die Bearbeitungsgebühren.

Abweichende Annullationsbedingungen von Drittpartnern:

Der STV behält sich vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung oder Ähnliches zusätzlich zu verrechnen. Hier können zeitlich abweichende Annullationsbedingungen von Partnern (Hotel, Bergbahnen, etc.) zum Tragen kommen.

Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich der STV vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern, das Programm anzupassen oder den Kurs abzusagen. Dabei werden keine Gebühren erhoben. Bei Ausfall der Kursleitung kann der STV einen Kursleiter*innenwechsel vornehmen.

Kursplätze und Durchführung

Eine Mindestzahl von Anmeldungen ist für jede Durchführung erforderlich. Ansonsten behält sich der STV das Recht vor, den Kurs abzusagen. Allfällig einbezahlte Kurskosten werden den Teilnehmenden vollumfänglich zurück erstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

Wenn die eingegangenen Anmeldungen die maximale Teilnehmendenzahl überschreiten, ist das Eingangsdatum der Anmeldung für die Berücksichtigung eines allfällig frei werdenden Kursplatzes entscheidend.

Kurskosten

Die Kurskosten für sämtliche Kurse können der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. Die als aktiv turnende STV-Mitglieder deklarierten Teilnehmenden sowie die Inhaber*innen einer Funktionärs*innenkarte profitieren vom Mitgliederpreis. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Bei Verzicht auf Leistungen, die im Kursbeitrag eingeschlossen sind, wie Unterkunft, Verpflegung oder desgleichen, besteht kein Anspruch auf Reduktion des Kursbeitrages.

Als Mitgliederstatus (oder auch Profilstatus bei J+S-Kursen) gilt der Eintrag in der Datenbank beim Anmeldezeitpunkt. Sollte sich dieser Status ändern, besteht für die angemeldete Person die Möglichkeit, sich bis 30 Tage vor dem Kurs auf der Geschäftsstelle zu melden. Änderungen des Rechnungsbetrages sind anschliessend nicht mehr möglich!

Die Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Das Kursgeld ist 30 Tage nach Rechnungserstellung zu begleichen. Kursteilnehmende, welche zur Zahlung ermahnt werden müssen, haben zu den ordentlichen Kursgebühren zusätzlich pro Mahnung je eine Mahngebühr von CHF 10.00 zu bezahlen.

Kurse mit Jugend und Sport (J+S)

Bei allen Kursen mit dem J+S-Logo ist die Aus- und Weiterbildung von Leitenden mit J+S integriert. Für die Zulassung zu den J+S Kursen wird das Kalenderjahr des 18. Geburtstages verlangt. Bei J+S-Angeboten muss die Anmeldung durch den J+S-Coach via Online-Anmeldung erfolgen (www.jugendundsport.ch) oder mit dem J+S-Formular an den Organisator eingereicht werden.

Erwerbsausfallentschädigung (EO-Karte) bei J+S-Kursen

Anrecht auf Erwerbsentschädigungen haben nur Teilnehmende von Kursen, die vom BASPO oder einem kantonalen Sportamt durchgeführt werden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bezahlt der Bund keine Erwerbsausfallentschädigung bei Kursen, die von nationalen Sportverbänden organisiert werden.

Datenschutz

Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich der STV an die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere diejenigen des DSG. Für die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Kursen des STV gelten zudem die jeweils gültige Datenschutzerklärung des STV bzw. die internen Weisungen Datenschutz des STV. Im Zusammenhang mit der Administration von Richterkursen wird auf dieWeisungen Datenschutz Nutzung Richterdatenbank verwiesen.

Der/die Teilnehmer*in erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass die bei der Anmeldung angegebenen bzw. in der STV-Mitgliederdatenbank hinterlegten, für die Ausbildung relevanten Daten (u.a. Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Mailadrese, Telefonnummer, Verein) zum Zweck der Anmeldeorganisation und Kursdurchfürhung durch den STV oder von ihm damit betrauten Dritten verwendet werden dürfen. Bei der Verwendung wird dem Bearbeitungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit insofern Rechnung getragen, als dass für den jeweiligen Zweck nicht notwendige Details weggelassen werden (z.B. auf Teilnehmendenliste). Der/die Teilnehmer*in stimmt zu, dass der STV-Nachrichten betreffend die Kursdurchführung sowie weitere Informationen und Angebote elektronisch an die angegebenen Mailadresse übermitteln darf.

Zudem erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit der Anmeldung einverstanden, dass der STV die Daten u.a. zu folgenden Zwecken weitergeben bzw. aufbewahren darf:
- Mitteilung an Mitgliederverbände des STV bzw. mit der Administration betraute Personen über die neu gewonnene oder neu erworbene Anerkennung als Richter*in oder/und Leitende oder J+S/esa- und Muki-Expert*in zwecks Sicherstellung des Kursbetriebs (Einsatzplanung Kursleitende); Auswertung/Archivierung bei Niederlegung eines Amtes (Qualitätssicherung u.a.).
- Der/die Teilnehmer*in versichert mit der Anmeldung, dass die angegebenen Daten korrekt sind. Der/die Teilnehmer*in kann jederzeit Auskunft betreffend die persönlichen Daten verlangen und bei der Abteilung Ausbildug (ausbildung@stv-fsg.ch) gegebenfalls deren Berichtigung und (sofern dem insbesondere administrative und organisatorische Aufgaben nicht entgegenstehen) die Löschung der bearbeiteten Personaldaten verlangen.

Film-/Fotoaufnahmen durch Teilnehmende bzw. den STV

Private Film- und Fotoaufnahmen während des Kurses sind nur mitausdrücklicher Zustimmung der Kursleitung erlaubt. Das Publizieren im Internet ist in jedem Fall untersagt. Allfällige Film- und Fotoaufnahmen dürfen nur für private Zwecke verwendet werden.

Der Schweizerische Turnverband kann während des Kurses Film- und Fotoaufnahmen machen und diese für eigene Zwecke (Werbung, Berichterstattung, Internet, Publikationen, GYMlive etc.) weiterverwenden. Durch die Anmeldung für den Kurs geben die Teilnehmenden automatisch ihr Einverständnis dazu. Die nachträgliche Löschung bzw. Unkenntlichmachung verwendeter Film- und Fotoaufnahmen kann der Abteilung Ausbildung (ausbildung@stv-fsg.ch) beantragt werden, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Haftung/Versicherung

Für alle vom STV organisierten Kurse schliesst der STV sämtliche Haftung für entstandene Schäden, soweit gesetzlich zulässig, aus. Teilnehmende sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der STV nicht haftbar gemacht werden.
Aus dem Nichterreichen der Kursziele bzw. bei Nichtausstellung der Kursbestätigung können die Teilnehmenden keine Rechte ableiten, insbesondere keine Rückerstattung von Kursgebühren. Die als turnende STV-Mitglieder deklarierten Teilnehmende sind gemäss Reglement bei der Sportversicherungskasse des STV (SVK) gegen Unfälle (in Ergänzung zu Drittversicherungen), Brillenschäden und Haftpflicht versichert.

Änderung der AGB

Der STV behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit dem STV ist Schweizer Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Aarau.